PAP-Befunde Allgemein
Der Pap-Test ist eine Früherkennungsuntersuchung für Gebärmutterhalskrebs.
Die beim Krebsabstrich entnommenen Zellen werden in sechs Gruppen eingeteilt, die als PAP 0 bis PAP V bezeichnet werden.
Der Zellabstrich muss von der Transformationszone abgenommen werden. Die Transformationszone ist die Grenze zwischen der dünnen Schleimhaut im Gebärmutterhals, die aus Drüsenzellen besteht und dem mehrschichtigen Plattenepithel, das den äußeren Gebärmutterhals bedeckt und die Scheide auskleidet. Die HPV Viren, die die Verursacher der Zellveränderungen (Dysplasien) sind, besiedeln hauptsächlich diese Transformationszone. Auf einem Zellabstrich müssen daher immer ausreichend Plattenepithelzellen und Drüsenzellen zu finden sein. Damit ist gewährleistet, dass der Abstrich von der Transformationszone abgenommen wurde. Jeder Abstrich wird vom Zytologen diesbezüglich bewertet als repräsentativ oder nicht repräsentativ.
PAP 0
Steht für einen nicht beurteilbaren PAP-Befund oder unklares Ergebnis z.B. durch starke Zellüberlagerungen; stark degeneratives oder zu wenig Zellmaterial. Wiederholung des Abstriches ist erforderlich.
PAP I
Bedeutet ein normales, reines Zellbild, wenig Leukozyten (immunkompetente Zellen). Kontrolle frühestens in einem Jahr.
PAP II
Dieser Befund ist der eigentliche „normale Befund“, der am häufigsten vom Zytologen vergeben wird. Er beschreibt die typische zelluläre Situation am Gebärmutterhals mit harmlosen entzündlichen und degenerativen Veränderungen; selbst HPV-assoziierte Veränderungen ohne weitere Auffälligkeiten im Zellbild fallen noch unter diese Gruppe. Kontrolle in einem Jahr, evtl. in sechs Monaten bei HPV assoziierten Veränderungen.
PAP III
Bedeutet unklarer Befund: stärker ausgeprägte entzündliche und/oder degenerative Veränderungen, eine höhergradige Zellveränderung (Dysplasie) ist nicht auszuschließen, aber nicht eindeutig erkennbar. Daher Wiederholung des Abstriches, HPV Test und Kolposkopie (Betrachtung des Gebärmutterhalses mittels Auflichtmikroskop) von auffälligen Zonen am Gebärmutterhals wird eine Biopsie genommen (Knipsprobe von der Oberfläche) um Befundklarheit zu schaffen.
PAP IIID
leichte bzw. mäßige Zellveränderungen (Dysplasien) bedingt durch eine HPV Infektion. Wiederholung des Abstriches, Kolposkopie von auffälligen Zonen Biopsie.
PAP IIIG
Auffällige Drüsenzellen des Gebärmutterhalskanals oder der Gebärmutterschleimhaut. Weitere Untersuchung mit Kolposkopie, ev. Biopsie, ev. Curettage des Gebärmutterhalskanals, Vaginalsonographie zur Beurteilung der Gebärmutterschleimhaut, ev Curettage in Narkose
PAP IVa
Mäßige bis schwere Dysplasien oder ein Carcinoma in situ (ein auf die Schleimhaut begrenztes Karzinom), keine Anzeichen für ein sich ausdehnendes Karzinom. Kolposkopie mit Biopsie, Konisation (Entfernung der Transformationszone samt den Veränderungen am Gebärmutterhals mittels Elektroschlinge in Narkose)
PAP IVb
Schwere Zellveränderungen (Dysplasien, ein sich ausdehnendes Karzinom nicht ausgeschlossen). Daher Kolposkopie mit Biopsie, Konisation.
PAP V
Es finden sich bereits Zellen eines Gebärmutterhalskrebs im Abstrich. Sofortige Kolposkopie und Biopsie, dann Entscheidung über weiteres Vorgehen (ev. Konisation ausreichend, ev. operative Entfernung der Gebärmutter, bei fortgeschrittenen Karzinomen ist oft primär nur eine Bestrahlung die beste Lösung)
Quelle: Was bedeutet mein PAP-Befund? : weCare (we-care.at)